Institut für Geschichte der Medizin
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Die Situation der Psychiatrie und die institutionelle Unterbringung der Geisteskranken am Ende des 18. Jahrhunderts sind gut erforscht. Doch was dem einzelnen Geisteskranken widerfuhr, unter welchen Sorgen und Nöten er als Kranker und Patient litt, welchen Problemen seine Familie und sein Umfeld ausgesetzt waren, wie es ihm außerhalb der Anstalt erging und welche Faktoren zur Unterbringung in eine Anstalt oder in einem Gefängnis oder auch zur Entlassung aus diesen beitrugen, ist bisher nur wenig erforscht. Der hier behandelte Aktenbestand des Nürnberger Stadtarchivs lässt Einblicke in den medizinischen, amtlichen und privaten Umgang mit den Irren am Ende des 18. Jahrhunderts zu. Die Irren in Nürnberg und Umgebung wurden zunächst meist von Angehörigen betreut und versorgt, wobei diese Aufgabe mit nicht wenigen Problemen behaftet war. Neben der finanziellen Belastung konnte ein Irrer auch zur Gefahr für Leib und Leben werden, wenn er in einem Anfall von Raserei gewalttätig gegen sich und andere wurde. In solchen Fällen ließ man bis zur Anzeige im Schöffenamt mit der Bitte, den Betroffenen internieren zu dürfen, keine Zeit verstreichen. Die Meinungen der Amtsärzte bzgl. der Internierungspraxis unterschieden sich hier ganz offensichtlich voneinander. Während die Betroffenen in den Akten bis etwa 1789 vorwiegend aufgrund von ‚Raserei‘, ‚Faulheit‘ oder ‚Blödheit‘ angezeigt und meist eine Bestrafung in Form von körperlicher Züchtigung oder Freiheitsberaubung gefordert wurde, so änderte der Umgang mit den Irren merklich. Internierungen gerieten mehr und mehr in die Kritik, wurden zu einer Übergangs- und später zu einer Art ‚Notlösung‘. Der mythisch-mystische Aspekt der Geisteskrankheiten geriet zunehmend in den Hintergrund. Viele Angehörige kümmerten sich auch ohne Weisung des Amtsarztes fürsorglich um ein irres Familienmitglied, bis es, z. B. aufgrund von Geldnöten, zur Internierung kam. Dr. Preu versuchte gerade die finanzielle Belastung der Familien, die ein wahnsinniges Familienmitglied betreuten, zu reduzieren. Seine Bemühungen für einen sozial-integrativen Umgang mit den Irren zeigten auch, dass man das Wegsperren der Wahnsinnigen zunehmend ablehnte und deren Reintegration förderte. Anhand von lebendigen Beispielen wird dieser Wandel in der Abhandlung anschaulich dargestellt.
Die vorliegende Arbeit hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Überblick über die Verwendung der beiden Arzneipflanzen Zingiber officinale ROSCOE und Alpinia officinarum HANCE in der Geschichte der europäischen Phytotherapie zu geben. Dazu wurden insgesamt fast 90 Texte untersucht und verglichen, wobei nicht nur Standardwerke, sondern auch eher unbekannte Schriften und Zeugnisse der Volkskunde und populärwissenschaftliche Bücher berücksichtigt wurden. Bereits den antiken Autoren war der Ingwer als Arzneipflanze bekannt, und er wurde für unterschiedliche Indikationsgebiete verwendet. Im Mittelalter genoss das Gewürz ebenfalls ein hohes Ansehen und findet sich bei fast allen der untersuchten Autoren wieder. Diese Tatsache ist erstaunlich, wenn man die damaligen langen und kostspieligen Transportwege von den Ursprungsländern in Südostasien bis nach Europa bedenkt. Nach dem System der Humoralpathologie wurde dem Ingwer als wärmender Arzneipflanze die Fähigkeit zugeschrieben, Krankheiten zu heilen, die durch kaltes Phlegma hervorgerufen werden. Vielfältige Indikationen, angefangen vom Einsatz bei Erkrankungen des Kopfes, der Lunge, des Magen-Darm-Traktes, von Herz und Blutgefäßen, der Leber und Milz, der Harnwege, bis hin zu Haut- und Gelenkerkrankungen sowie der Einsatz als Aphrodisiakum belegen die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten des Ingwers. Über viele Indikationen herrscht eine erstaunliche Konstanz über die Jahrhunderte, und vor allem im Bereich des Magen-Darm-Traktes gibt es auch nach modernen wissenschaftlichen Methoden nachgewiesene Wirkungen. Während der Galgant bei den griechischen und römischen Ärzten nicht bekannt war, kam die Pflanze durch den arabischen Fernhandel nach Europa und war hier erst seit dem 9. Jahrhundert verbreitet. Von den arabischen Ärzten tradiertes Wissen trug dazu bei, dass der Galgant als Heilpflanze Bedeutung erlangte und im gesamten Mittelalter bis in die Neuzeit eine sehr geschätzte Pflanze mit vielfältigen Indikationen war. Auch hier sind es vor allem die Anwendungen im Gastrointestinaltrakt, die nach modernen Forschungsergebnissen bestätigt werden. Die moderne Phytotherapie ist eine medizinische Behandlungsmethode, in der als Arzneimittel Phytopharmaka angewendet werden. Nicht zur Phytotherapie zählen die Homöopathie oder die Antroposophie. In der Phytotherapie werden Pflanzen oder Pflanzenteile als stoffliche Einheit betrachet, isolierte Stoffe werden nicht zu den Phytopharmaka gerechnet. Ebenso wie andere Arzneimittel müssen Phytopharmaka durch zuständige Behörden nach Nachweis von Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zugelassen werden, in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinalprodukte.
Ausgangspunkt dieser Dissertation waren 23 aus den Jahren 1883 und 1893 überlieferte handschriftliche Krankenblätter der chirurgischen Abteilung des Juliusspitals zu Würzburg. Ziel war es, anhand dieser Krankenblätter eine retrospektive Sicht in den Operationssaal des Juliusspitals zu ermöglichen und insbesondere die chirurgische Hernienbehandlung im ausgehenden 19. Jahrhundert zu rekonstruieren. Das Augenmerk galt dem chirurgischen Tagesgeschäft: Es sollte aufgezeigt werden, wie sich dieses innerhalb von 10 Jahren verändert hat und wie diese Veränderung im Kontext interpretiert werden können. Es wurden quantitative und qualitative Aspekte untersucht (quantitative Aspekte: 1. Geschlechterrelation, 2. Relation Überlebende/Verstorbene, 3. Relation operative/konservative Behandlung; qualitative Aspekte: 1. formaler Vergleich, 2. stilistische Vergleich, 3. Arzt-Patienten-Verhältnis, 4. Anti-/Asepsis 5. Arzneimittel 6. Heilungsbegriff 7. Vergleich Operationstechniken). Eine besondere Bedeutung kommt dem glücklichen Zufall zu, dass zeitgenössische Publikationen existieren, welche zum Teil die im Original überlieferten Krankengeschichten enthalten. Somit konnte eine Querverbindung zwischen gelehrter Theorie und Praxis gezogen werden und untersucht werden, ob Erstere auch im Alltag umgesetzt wurde. Trotz der nur lückenhaften Überlieferung und der Tatsache, dass die Krankenblätter ursprünglich nicht zu dem Zweck geschrieben wurden, zu welchem sie im Rahmen dieser Dissertation verwendet wurden, war durch sie eine retrospektive Sicht in den Operationssaal des Juliusspitals des ausgehenden 19. Jahrhunderts möglich, welche ohne ihre Überlieferung vom heutigen Standpunkt aus nicht mehr zu rekonstruieren wäre.
Gegenstand der Untersuchung ist die Patientenkorrespondenz von Samuel Hahnemann mit seiner Patientin Friederike Lutze in der Zeit von 1831 bis 1833. Anhand von Briefen und Tagesberichten werden die Symptome der Patientin, die nach gegenwärtigem Ermessen hauptsächlich psychischer Natur waren, dargelegt und analysiert. Hierbei wird versucht, die zugehörigen Medizinkonzepte und zeitgenössischen Wissensbestände herauszufiltern. Der Zeitraum der Korrespondenz stellt eine Umbruchphase in der Deutung von Gemütssymptomen dar, so dass sowohl humoralpathologische Vorstellungen, wie auch die "Vapeurs" und Nervenleiden als Konzept aufzufinden sind. Selbst die noch in den Kinderschuhen befindliche Psychologie wird von der Patientin aufgegriffen und im Rahmen des Arzt-Patientenverhältnisses thematisiert. Abgeschlossen wird die Arbeit von der Edition aller verfügbaren Krankenberichte und Briefe der Korrespondenz.