320 Politikwissenschaft
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Über Jahrzehnte hatte die Bundeswehr ihre originäre Aufgabe als Verteidigungsarmee in einem Land wahrgenommen, dessen Souveränität bis zur Wiedervereinigung eingeschränkt blieb. Die Bundeswehr wurde seinerzeit als integraler Bestandteil der NATO-Kräfte implementiert. Die allgemeine Wehrpflicht war Ausdruck der besonderen Gefährdungslage. Entsprechend ihrer Struktur und ihrem Auftrag als Bürgerarmee bewegten sich deutsche Truppen – von Maßnahmen im Rahmen des transatlantischen Bündnisses oder auf der Basis bi- und multilateraler Abkommen sowie humanitärer Einsätze einmal abgesehen – nicht außerhalb des bundesdeutschen Territoriums. Als sich die weltpolitische Lage durch den Zusammenbruch des Ostblocks und die Auflösung des Warschauer Paktes grundlegend änderte, war damit auch die Frage nach der künftigen Rolle der Bundeswehr in Europa und der Welt gestellt. Die direkte Bedrohung der Bundesrepublik ging deutlich zurück; gleichzeitig wuchs aber die Möglichkeit eines tatsächlichen Einsatzes deutscher Soldaten – jetzt nicht als Verteidiger innerhalb der Bündnisgrenzen, sondern bei friedenserhaltenden Maßnahmen im Ausland, zu denen bald friedenserzwingende Maßnahmen hinzukamen. Mehr und mehr entfernte sich die Bundeswehr von ihrer statischen Rolle als Verteidigungsarmee und übernahm als Instrument deutscher Außenpolitik gestaltende und aktive Funktion. Erkenntnisziel der Arbeit ist es im Betrachtungszeitraum 1990 bis 2005 eine Synthese aus Einsatzbegründungen, parlamentarischem Abstimmungsverhalten, verfassungsrechtlicher Situation, politstrategischer Lageeinschätzung, militärfachlichen Entwicklungen und Reform bzw. Transformation der Bundeswehr herzustellen. Hierfür wurden sämtliche Entscheidungen des Deutschen Bundestages analysiert, der Widerhall in den Medien reflektiert und militärische Entscheidungsträger befragt.
Entlang der Ergebnisse der UN-Weltfrauenkonferenz in Peking 1995 untersucht die Arbeit Auswirkungen internationaler Normsetzung auf die Gleichstellungspolitik der EU und Deutschlands. Die Bedeutung der Kategorie Norm wird dargelegt und begründet durch Ansätze 1) der Regime-Forschung, der Global Governance-Forschung und des Konstruktivismus sowie 2) der feministischen Theorie internationaler Beziehungen. Die Aktionsplattform von Peking dient dabei als zentraler Bezugspunkt für Gleichstellungsnormen in der EU und in Deutschland. Zunächst werden zentrale rechtliche und institutionelle Stationen innerhalb des UN-Systems, speziell die Vierte Weltfrauenkonferenz, analysiert. Gleichzeitig werden Handlungsstrategien der beteiligten Akteure dargestellt, um anschließend nach den Konsequenzen der Konferenz in den UN selbst, in der EU und der Bundesrepublik zu fragen. In Anlehnung an die strategischen Hauptschwerpunkte der Nationalen Umsetzungsstrategien Deutschlands werden drei Politikfelder der Gleichstellungspolitik fokussiert: 1) Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen, 2) Verbesserung der Situation in der Wirtschaft und auf dem Arbeitsmarkt, 3) Menschenrechte und Beseitigung der Gewalt gegen Frauen. Die den Politikfeldern inhärenten Normbildungs- und -umsetzungsprozesse sind im Sinne eines iterativen Prozesses mit einer Veränderung von Geschlechternormen verbunden, d.h. Normierungen werden ständig neu verhandelt. Parallel kann von einer reziproken Wirkung zwischen Gleichstellungsnormen in den UN, der EU und der BRD ausgegangen werden, so dass ein mehrdimensionales Normennetz entsteht. Die vorgelegte Analyse kommt zu dem Schluss, dass Gleichstellungspolitik einzig in der weiteren Vernetzung der verschiedenen Ebenen erfolgreich sein kann und dass das gleichstellungspolitische Normennetz engmaschiger geknüpft werden muss.
Im Mittelpunkt dieser Studie steht die Beziehung zwischen Politik und Medien, welche bereits zu vielfältigen Untersuchungen angeregt hat1. Der diskutierte Strukturwandel der politischen Kommunikation und der Öffentlichkeit dient auch hier als Grundhypothese zur Diskussion über die Kommunikation der Regierung mit den Medien. Zentral sind dabei Fragen zur politischen Regierungskommunikation2 nach außen, die sich bezüglich der veränderten Konstellation in Entscheidungsprozessen der Großen Koalition stellen. Diese Konstellation zeichnet sich dadurch aus, dass die Union und SPD als politische Hauptgegner zusammenarbeiten müssen und eine funktionsfähige Regierungsarbeit zu leisten haben. Dabei handelt es sich um zunehmend komplexer werdende Entscheidungsfelder, die entsprechend kommuniziert und legitimiert werden müssen, um dem Repräsentativmodell des Regierungssystems gerecht zu werden. Wie sich die Regierungskommunikation der Bundesregierung verändert hat und, ob Veränderungen feststellbar sind, ist das Hauptanliegen dieser Arbeit. Wie und ob sich die Regierungskommunikation gewandelt hat, wird vor dem Hintergrund der Erfordernisse der »Medien- und Informationsgesellschaft« und ihrer theoretischen Grundlagen analysiert. Folgerichtig ist die Leitfrage der vorliegenden Arbeit: »Welche Veränderungen in der Außenkommunikation von Rot-Grün zu Schwarz-Rot haben stattgefunden?« Die Bedeutung dieser Fragestellung für die politikwissenschaftliche Forschung im Bereich politischer Kommunikation ergibt sich erstens aus der Frage nach den Kanälen der Vermittlung politischer Inhalte und zweitens aus den Rollen, die die genuin politischen Akteure und politischen Sprecher als ihre Berater und Vermittler gegenüber Journalisten einnehmen3. Der Forschungsstand zur Thematik der Regierungskommunikation indes ist bislang einigermaßen überschaubar (Kamps/Nieland 2006a; Köhler/Schuster 2006; Jun 2004; Ders. 2007a; Pfetsch 2003a; Dies. 2003b; Tenscher 2003). Es gibt kein umfassendes Werk, das sich eingehend ausschließlich mit Regierungskommunikation beschäftigt. Diese Untersuchung wird als Versuch gesehen, die Veränderungen im Bezug auf Regierungskommunikation als Kommunikation über Regierung in einer postmodernen Mediengesellschaft, in den spezifischen Akteursfeldern zu erhellen. Die Leitfrage stützt sich auf die parteipolitische Zusammensetzung der Großen Koalition und die Kommunikation der Regierungsparteien nach der Regierungsbildung. Hiervon ausgehend wird die These aufgestellt, dass Veränderungen zwar stattgefunden haben und immer noch stattfinden, deren Auswirkungen auf Regierungskommunikation aber nicht so gravierend sind, als dass von einer grundsätzlichen Modifikation der Regierungskommunikation gesprochen werden kann. Es sind eher Anpassungsprozesse, bedingt durch die zunehmende Relevanz elektronischer Medien, aber vor allem Anpassungsprozesse, die ihren Ursprung in gesamtgesellschaftlichen Umwälzungen haben, an denen sich zwangsläufig auch Regierungskommunikation orientieren muss, will sie das Bestehen einer Regierung kommunikativ begleiten und so legitimieren. Es scheint gleichzeitig zu derartigen Transformationsprozessen eine Kontinuität des operativen Teils der Regierungskommunikation zu geben, zu dem ein vorsichtigerer Umgang mit Inszenierungen der Persönlichkeit von Spitzenpolitikern (sog. »Personalisierung«; siehe 3.4) und einer Inszenierung der Inszenierung als Metakommunikation über politische Kommunikation gehört.