340 Recht
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Schriftenreihe
Das Thema „Patientenverfügung“ ist zunehmend in den Fokus gesellschaftlicher Diskussion geraten, betrifft es doch einen sensiblen und höchstpersönlichen Bereich des menschlichen Lebens. Angesichts der gestiegenen Lebenserwartung, des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der damit verbundenen Möglichkeiten neuer Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten steht auch das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Patienten vor neuen Herausforderungen, die in der ethischen, medizinischen und juristischen Debatte diskutiert werden.
Auch der Gesetzgeber hat angesichts der gesellschaftlichen Diskussion und rechtlichen Zweifelsfragen gesetzlichen Regelungsbedarf gesehen und daher mit dem am 18. Juni 2009 von Deutschen Bundestag verabschiedeten „Dritte[n] Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ den Versuch einer rechtlichen Normierung unternommen: Das Institut der Patientenverfügung wurde durch Aufnahme ins BGB auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Angesichts der Sensibilität und der möglicherweise gravierenden Folgen der mittels einer Patientenverfügung zu treffenden Entscheidungen kann die gesetzliche Normierung jedoch nicht den Endpunkt der Diskussion darstellen. Vielmehr ist diese selbst darauf zu untersuchen, inwiefern sie ihrem Ziel, der Achtung und Stärkung der Patientenautonomie bzw. des individuellen Selbstbestimmungsrechts in medizinischen Angelegenheiten gerecht wird. Zudem gebieten Änderungen der gesellschaftlich maßgebenden ethisch-moralischen Wertvorstellungen sowie die stetigen medizinisch-technischen Fortschritte und Veränderungen eine Evaluation, Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung entsprechender rechtlicher Regelungen.
Das Institut der Patientenautonomie ist daher angesichts seiner Komplexität und seiner ethischen Relevanz zu dekonstruieren und in seiner konkreten Ausgestaltung zu hinterfragen. Die vorliegende Arbeit überprüft und untersucht das Institut der Patientenverfügung dabei aus dem Blickwinkel der Patientenautonomie dahingehend, ob durch das 3. BtÄndG bzw. die gesetzliche Neuregelung die Patientenautonomie gestärkt oder geschwächt wurde. Die gegensätzlichen Pole zur Patientenautonomie und zum Willen des Patienten stellen dabei das Prinzip der staatlichen Fürsorge sowie das eher paternalistisch verstandene Wohl des Patienten dar. Zwischen diesen beiden idealtypischen Extremen bewegt sich der Untersuchungsbereich.
Eine eigene Dogmatik und Strukturierung der europäischen Grundfreiheiten hat sich erst im Laufe der Zeit und einer immer stärker werdenden europäischen Integration entwickelt. Umstritten war und ist dabei jedoch nicht nur die Struktur der Grundfreiheiten, sondern auch deren Konvergenz bzw. Divergenz untereinander. Sowohl die Rechtsprechung durch den EuGH als auch das deutsche Schrifttum betonen dabei mittlerweile immer mehr die gemeinsamen Grundsätze und allgemeinen Lehren hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Grundfreiheiten mit der Tendenz zu einer übergreifenden Konvergenz der Grundfreiheiten.
Aufgrund der nach wie vor hohen und wohl noch steigenden Bedeutung der Grundfreiheiten für die Rechtspraxis ist eine umfassende strukturelle und dogmatische Durchleuchtung der Grundfreiheiten aus rechtswissenschaftlicher Sicht angebracht. Die vorliegende Arbeit setzt hieran an und untersucht unter Heranziehung sowohl der maßgeblichen EuGH-Rechtsprechung als auch der einschlägigen Literatur, inwiefern sich bezüglich der Grundfreiheiten eine Konvergenz oder Divergenz feststellen lässt sowie ob sich aus einer möglichen Konvergenz ein eigener Argumentationstyp hinsichtlich der Auslegung der Grundfreiheiten ableiten lässt.
Die Problematik der unternehmerischen Mitbestimmung in der Europäischen Privatgesellschaft (SPE)
(2014)
Die Arbeit behandelt allgemein die Probleme, die hinsichtlich der unternehmerischen Mitbestimmung der Arbeitnehmer in der noch zu schaffenden Societas Privata Europaea (SPE) aufgetreten sind.
Insbesondere wird auf die Frage eingegangen, warum die Mitbestimmung eines der zentralen Hindernisse bei der Schöpfung eines SPE-Statuts auf europäischer Ebene darstellt.
Sodann werden verschiedene Lösungsansätze aufgezeigt wie die bestehenden Vorbehalte grundsätzlich überwunden werden könnten.
Des Weiteren wird anhand eines vielversprechenden Verordnungsentwurfs dargelegt, welche Modifikationen eine erfolgreiche Umsetzung wahrscheinlicher machen würden.
Schließlich gibt der Autor eine Einschätzung über die politischen Rahmenbedingungen des Vorhabens ab und wagt einen Blick in die Zukunft des Projekts "SPE".
Transparenz ist eine notwendige Bedingung für die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts. Ohne sie herrscht Ungewissheit, die das Vertrauen der Anleger in die Märkte schwächt und vor Investitionen abschreckt. Um dies zu verhindern, existieren Meldepflichten wie die §§ 21 ff. WpHG. Die daraus resultierende Transparenz ist hingegen nicht für jedermann ein Segen. Gerade im Vorfeld öffentlicher Übernahmen besteht ein strategisches Interesse, die wahren Absichten zu verschleiern, die Übernahme aber im Verborgenen voranzutreiben. Dies ermöglicht die Strategie des verdeckten Beteiligungsaufbaus.
Die Thematik des „Anschleichens an eine börsennotierte Gesellschaft“ ist Gegenstand dieser Arbeit. Neben den vielseitigen Umgehungsstrategien untersucht sie die Struktur der WpHG-Meldepflichten vor und nach dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz und bewertet deren „Umgehungsfestigkeit“. Abgerundet wird die Darstellung durch eine Analyse der verbleibenden Schwachstellen, die der Autor einem eigenen Lösungsvorschlag zuführt.
Die vorliegende Arbeit setzt sich mit den europa- und verfassungsrechtlichen Rechtsfragen der Einführung sogenannter Eurobonds auseinander.
Einleitend ordnet der Autor das Konzept der Eurobonds in den Kontext der Finanzkrise ein, um anschließend eine Begriffsklärung vorzunehmen. Dabei erläutert er auch die veränderbaren „Bausteine“ der Eurobonds und skizziert die Vielzahl bereits diskutierter Modelle.
Im zweiten Abschnitt des Hauptteils widmet sich der Autor sodann den europarechtlichen Rechtsfragen der Eurobonds. Im Fokus stehen hier insbesondere die Erörterung der denkbaren Kompetenzgrundlagen und die Frage der Vereinbarkeit mit der sogenannten No-Bail-Out-Klausel des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Dabei gelangt er zu dem Befund der Unvereinbarkeit von Eurobonds jeglicher Art mit dem Telos des Art. 125 Abs. 1 AEUV. Als Konsequenz wird auf die Notwendigkeit einer Vertragsänderung hingewiesen, wobei der Autor für die Durchführung des ordentlichen Vertragsänderungsverfahrens gem. Art. 48 Abs. 2-5 EUV plädiert.
Im dritten Abschnitt wendet sich der Autor den verfassungsrechtlichen Rechtsfragen zu. Dabei wirft er ausgehend von der Integrationsverantwortung der deutschen Staatsorgane die Frage der Vereinbarkeit von Eurobonds mit der Budgethoheit des Bundestages auf. So gelangt er schließlich zu dem Befund, dass die Einführung von Eurobonds mit Blick auf das Budgetrecht im Grundsatz möglich ist. Im Anschluss hieran werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Übernahme von Gewährleistungen und die sich daraus ergebenden Folgen für die Einführung von Eurobonds diskutiert.
In einem Resümee werden Ergebnisse der juristischen Analyse mit einem kurzen Seitenblick auf die US-amerikanische Geschichte zusammengefasst.