343 Wehrrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
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Gegen Ende der ersten Dekade des 21. Jahrhunderts rückte eine lange in Vergessenheit geratene Bedrohung für die Seefahrt schlagartig wieder ins Bewusstsein der Öffentlichkeit: Die Piraterie. Überfälle von Seeräubern, vor allem auf Frachtschiffe, begannen sich zu häufen.
Die Vorfälle, um die es in der Berichterstattung der Medien ging, spielten sich vor der Küste Somalias ab. Diese somalische Piraterie wurde schnell zu einem derart großen Problem für die Wirtschaft der westlichen Welt, dass bald über Maßnahmen zu deren Bekämpfung
nachgedacht wurde. Als Mittel der Wahl wurden hierfür Kriegsschiffe ausgemacht. In der Folge startete die EU die erste maritime Militäroperation in ihrer Geschichte, an der sich auch Deutschland von Anfang an beteiligte. Diese Militäroperation, ”Atalanta“ genannt,
wirft verschiedene rechtliche Fragen aus verschiedenen Ebenen des internationalen und nationalen Rechts auf, deren Beantwortung sich das vorliegende Werk zum Ziel gesetzt hat. Neben der Bekämpfung der somalischen Piraterie und deren Methoden werden dabei auch
die historischen und soziologischen Hintergründe dieser Bedrohung für den freien Welthandel beleuchtet.
Aufgrund der bekannten Probleme der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung versucht der deutsche Gesetzgeber seit einiger Zeit, die eigenverantwortliche Altersvorsorge zu fördern. Häufig steht dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV) im Fokus. In dieser Arbeit wird mittels Experten- und Arbeitnehmerinterviews ausführlich herausgearbeitet, wo zentrale Verbreitungshemmnisse der bAV liegen und wie diese durch Anpassung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen adressiert werden können. Wesentliche Elemente dieser Reformüberlegungen sind in das zum 01.01.2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeflossen.
Daneben wird in dieser Arbeit mithilfe einer experimentalökonomischen Analyse gezeigt, wie verschiedene Arten der Besteuerung individuelle Sparentscheidungen beeinflussen können. Dabei wird deutlich, dass Individuen die Wirkung einer nachgelagerten Besteuerung häufig nicht korrekt wahrnehmen.