370 Bildung und Erziehung
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Der vorliegende Band unterzieht historische Daten zur sportlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die im System der ehemaligen UdSSR und DDR erhoben wurden, einer Sekundäranalyse. Der eine Anlass ist, dass der Bayerische Fußball-Verband sich in seinen Begründungen auf diese Daten beruft, der zweite Anlass ist die Verbreitung zahlreicher Abbildungen zur sportlichen Entwicklung in auch aktuell noch gängigen Lehrwerken der Sportwissenschaft, die nicht korrekt interpretiert werden.
Die wesentlichen Erkenntnisse der Reanalyse der Daten sind:
• Der Bayerische Fußball-Verband untersagt den altersversetzten Spielbetrieb von Mädchenteams gegen Jungenteams.
• Er beruft sich dabei auf Ergebnisse eines Vorlesungsskripts, dass angeblich die motorische Entwicklungsgleichheit von Mädchen und Jungen bis zum Alter von 13 Jahren zeige.
• Das Vorlesungsskript enthält zahlreiche Abbildungen mit Entwicklungskurven von Mädchen und Jungen in verschiedenen Bereichen motorischer Entwicklung.
• Die diesen Abbildungen zugrunde liegenden Daten stammen zumeist aus der ehemaligen UdSSR sowie DDR und dem Zeitfenster der 1950er bis 1970er Jahre.
• Selbst diese Daten, auf die sich der Bayerische Fußball-Verband bei seinem Verbot beruft, zeigen, dass Jungen in den Bereichen Kraft, Ausdauer und Schnelligkeit Mädchen bereits ab einem Alter von sieben bis acht Jahren statistisch signifikant überlegen sind.
• Auch aktuelle Studien der letzten Jahre belegen den körperlichmotorischen Vorsprung von Jungen gegenüber Mädchen ab der Grundschulzeit.
• Sportwissenschaftlich ist das Verbot des Bayerischen Fußball-Verbandes nicht begründbar.
Dieser Band berichtet die Ergebnisse einer Recherche zu rechtlichen Bedingungen für den Mädchenfußball in Deutschland. Konkret wird untersucht, ob und in welcher Form Juniorinnen berechtigt sind, jahrgangsälter am Spielbetrieb der Junioren teilzunehmen.
Anlass für diese Übersicht ist zum einen der Umstand eines nachweislichen, körperlich-motorischen Vorsprungs von Jungen gegenüber Mädchen ab der Grundschulzeit. Zum anderen bietet der Deutsche Fußball-Bund durch seine Jugendordnung den Landesverbänden die Möglichkeit, Juniorinnen altersversetzt im Spielbetrieb der Junioren einzusetzen.
Insgesamt zeigen die untersuchten Jugend- und Spielordnungen der Landesverbände eine deutliche Hinwendung zu den Grundsätzen des Deutschen Fußball-Bundes.
Rassismus wirkt in der Schule auf individueller, unterrichtlicher und institutioneller Ebene – häufig in subtilen und versteckten Formen. Zwar besitzt das Phänomen einen spezifischen historischen Ausgangspunkt und ist dadurch in seinen Wirkungsweisen (gerade auch in pädagogischen Kontexten) gut zu analysieren und somit folglich auch zu dekonstruieren, allerdings stößt die für eine pädagogische Auseinandersetzung zentrale Voraussetzung einer selbst- und machtreflexiven Herangehensweise bei Pädagoginnen häufig auf Widerstände und Ablehnung. Auch aufgrund der langjährigen Tabuisierung des Begriffs fand eine intensivere Auseinandersetzung mit Rassismus im deutschsprachigen Raum sowohl in der erziehungswissenschaftlichen Theorie wie auch in der pädagogischen Praxis erst ab den 1990er-Jahren statt. Bis heute besteht allerdings ein virulenter Forschungsbedarf für dieses Praxis- und Forschungsfeld in der spezifischen Schnittmenge der Gegenstandsbereiche Lehrerinnenfortbildung und Rassismus.
Die hier vorgelegte explorative Studie hatte zum Ziel, dieses Forschungsdefizit aufzuholen und beschäftigte sich deshalb mit der aktuellen Praxis der rassismusrelevanten Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung in Deutschland, d.h. mit jenen Konzepten und Angeboten der sogenannten Dritten Phase, in welchen das Thema ‚Rassismus‘ eine explizite wie implizite inhaltliche Relevanz besitzt. Eine empirische Datenbasis konnte auf Grundlage von qualitativen Interviews mit Expertinnen, die für die Konzeption und/oder Durchführung solcher Fortbildungen verantwortlich sind, erhoben und mit Hilfe der Qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet werden. Durch eine Verdichtung des analysierten Materials konnten am Ende des Auswertungsprozesses fünf Kernhypothesen formuliert werden, welche belastbare Aussagen zur aktuellen Praxis der rassismusspezifischen Lehrerinnenfortbildung – also jener Seminare, in denen Rassismus explizit thematisiert wird – darstellen und somit Anknüpfungspunkte für möglichen Folgestudien bieten.